11 Prozent Communication
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Die Bestellung eines Standes erfolgt durch Einsenden des ausgefüllten Anmeldeformulars. Mit der Anmeldebestätigung durch die 11 Prozent kommt der Mietvertrag zwischen Aussteller und der 11 Prozent zustande.
Die 11 Prozent unterbreitet dem Anmelder einen schriftlichen Plazierungsvorschlag (Standangebot). Die 11 Prozent wird versuchen, die Standplazierungswünsche des Anmelders zu berücksichtigen. Die Standzuteilung richtet sich nach der von der 11 Prozent nach freiem Ermessen vorzunehmenden Branchengliederung. Die Belegung der übrigen Stände kann sich bis zum Beginn der Messe noch ändern. Die 11 Prozent behält sich vor, die Größe der Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge der Messehallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen.
Standbau, Standgestaltung und Standsicherheit obliegen dem Aussteller und haben nach den allgemeinen Vorschriften und Technischen Richtlinien der Messe – Gesellschaft zu erfolgen.
Die gemietete Standfläche wird von der 11 Prozent auf dem Hallenboden eingemessen und an den Ecken markiert. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung bis 12 Uhr nicht begonnen worden, so kann die 11 Prozent über den Stand anderweitig verfügen. Vom Aussteller sind alle dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
des Standes Präsentationen auf Messeständen müssen so durchgeführt werden, daß visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten Stände oder Behinderungen auf den Gangflächen nicht entstehen. Die Stände müssen während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt sein.
Kein Stand darf vor Beendigung der Messe ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete bezahlen.
Mitaussteller ist, wer am Stand eines Ausstellers ( Hauptmieter ) mit eigenem Personal und mit eigenem Angebot auftritt. Zusätzlich vertretene Firmen sind solche Firmen, deren Ausstellungsgut ausgestellt wird, ohne selbst Aussteller zu sein. Die Zulassung von Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Firmen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Der Aussteller haftet für seine Mitaussteller und zusätzlichen Firmen als Gesamtschuldner. Wollen Firmen gemeinsam einen Messestand mieten, sind sie verpflichtet, einen gemeinschaftlich Beauftragten in ihrer Anmeldung zu benennen. Für Hauptaussteller, Mitaussteller und zusätzlich vertretene Firmen wird eine Anmeldegebühr von EUR 500,- erhoben. Diese Gebühr beinhaltet den Grundeintrag im alphabetischen Ausstellerverzeichnis des Messekataloges.
a. Werbepauschale EUR 50,- / m²
Der Aussteller erhält für diese Pauschale Gratis – Gästekarten für seine Besucherwerbung, das Messelogo für seine Anzeigenwerbung und Gratis-Ausstellerausweise.
b. Müllpauschale EUR 10, – / m²: (nur bei Besuchermessen)
Diese Pauschale wird für die allgemeine Hallenbeleuchtung, die Klimaregulierung und die Hallenbewachung erhoben. Außerdem werden den Ausstellern für diese Pauschale während der Auf- und Abbauzeit
Müllcontainer für den Restmüll zur Verfügung gestellt. Die Müllpauschale entfällt bei Buchung eines Fertigstandsystemes.
Die Rechnungsbeträge sind pünktlich sowie vor Beginn der Messe zu bezahlen, und zwar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Die Rechnung über die Standmiete erhält der Aussteller mit der Anmeldebestätigung. Die Rechnungen über sämtliche technischen Nebenkosten wie Strom, Wasser, Telefon, ect. und Werbebestellungen wie Firmenvorträge, Katalogeintragungen ect. sind vom Aussteller vor Messebeginn zu zahlen.
Von Fälligkeit an werden 9% Verzugszinsen berechnet.
Mahngebühr: € 10,00
Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht der 11 Prozent an den Messegegenständen das Vermieter – Pfandrecht zu.
Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur mit schriftlicher Zustimmung der 11 Prozent möglich. Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgtem Vertragsabschluss ausnahmsweise von der 11 Prozent ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt zugestanden, so hat der Aussteller die von ihm gebuchte Standmiete zu entrichten.
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten. Die 11 Prozent übernimmt keine Haftung für Schäden an
Messegegenständen und an der Standausrüstung.
Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihre Messegegenstände und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.
Die Messeleitung übt das Hausrecht im Messegelände aus.
Alle Ansprüche des Ausstellers gegen die 11 Prozent sind schriftlich geltend zu machen. Ansprüche, die nicht spätestens 2 Wochen nach Schluss der Messe schriftlich geltend gemacht werden, sind
verwirkt.
Änderungen, die von den Ausstellungsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erding.
Die Bestellung der Werbemaßnahme erfolgt durch Einsenden des ausgefüllten Werbefomulars. Mit der Bestätigung durch die 11 Prozent kommt der Mietvertrag zwischen dem Partner und der 11 Prozent zustande.
Die 11 Prozent unterbreitet dem Anmelder einen schriftlichen Plazierungsvorschlag. Die 11 Prozent wird versuchen, die Platzierungswünsche des Kunden zu berücksichtigen.
die Anlieferung muss am Vortag der Veranstaltung erfolgen. Nur so ist sichergestellt das ein reibungsloser Aufbau erfolgen kann.
Anbringung der Werbung muss durch Fachpersonal erfolgen. Zusatzkosten hierfür sind vom Kunden zu bezahlen. Werbung muss rückstandsfrei zu entfernen sein.
der Kunde versichert das er nur zugelassene Materialen (Feuerfest, …) für seine Werbung nutzt. Genaue Richtlinien sind bei 11 Prozent zu erfragen.
Kein Werbemittel darf vor Ende der Ausstellung abgebaut werden.
Die Platzierung des Vortragsslots erfolgt in Absprache mit 11 Prozent. Ebenfalls ist das Thema und die Präsentation vorab von 11 Prozent zu bestätigen.
Die Rechnungsbeträge sind pünktlich sowie vor Beginn der Messe zu bezahlen, und zwar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Die Rechnung über die Werbemassnahme erhält der Aussteller mit der Anmeldebestätigung.
Von Fälligkeit an werden 9% Verzugszinsen berechnet.
Mahngebühr: € 10,00
Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht der 11 Prozent an den Messegegenständen das Vermieter – Pfandrecht zu.
Eine Aufhebung des Werbevertrags ist nur mit schriftlicher Zustimmung der 11 Prozent möglich. Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgtem Vertragsabschluss ausnahmsweise von der 11 Prozent ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt zugestanden, so hat der Aussteller die von ihm gebuchten Werbekosten zu entrichten.
Für die Beaufsichtigung und Bewachung der Werbemittel ist der Kunde selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten. Die 11 Prozent übernimmt keine Haftung für Schäden an Messegegenständen und an der Standausrüstung. Es wird den Kunden dringend nahegelegt, ihre Messegegenstände und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.
Die Messeleitung übt das Hausrecht im Messegelände aus.
Alle Ansprüche des Ausstellers gegen die 11 Prozent sind schriftlich geltend zu machen. Ansprüche, die nicht spätestens 2 Wochen nach Schluß der Messe schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt. Änderungen, die von den Ausstellungsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erding.
Akkreditierung von Journalisten ist auf den Veranstaltungen der 11 Prozent Communication nur nach vorheriger Absprache möglich. Ein Anspruch auf eine Presseakkreditierung besteht nicht.
Der Veranstalter 11 Prozent Communication behält sich Programmänderungen jederzeit vor. Die Nennung eines anderen Teilnehmers statt des bereits angemeldeten ist jederzeit möglich. Diese Änderung teilen Sie uns bitte schriftlich mit.
Sie erhalten mit der Teilnahmebestätigung eine Rechnung. Diese muss vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden.
für alle unsere Events ist eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen erforderlich. Sollte diese nicht erreicht werden findet das Event nicht statt. Selbstverständlich fallen in diesem Fall keine Teilnehmergebühren an.
Eine Stornierung der Teilnahme ist nur nach Absprache mit der 11 Prozent möglich.